Ministerrat beschließt Integrationspaket für Asylwerber

Am 21. Juni 2016 wurde im Ministerrat das von Bundesminister Sebastian Kurz, Bundesminister Wolfgang Sobotka und Staatssekretärin Muna Duzdar erarbeitete neue Paket zur Integration von Flüchtlingen beschlossen.

 

BM Kurz, BM Sobotka und StS Duzdar präsentieren Integrationspaket im Ministerrat
Ministerrat beschließt Paket zur Integration von Flüchtlingen zur Umsetzung des 50 Punkte-Plans für Integration. Neben Ausbau von Sprach- und Wertekursen für Flüchtlinge auch Förderung von gemeinnütziger Arbeit von Asylwerberinnen und Asylwerbern vorgesehen.

Am 21. Juni wurde im Ministerrat das von Bundesminister Sebastian Kurz, Bundesminister Wolfgang Sobotka und Staatssekretärin Muna Duzdar erarbeitete neue Paket zur Integration von Flüchtlingen beschlossen. Zentrale Punkte des Maßnahmenpakets sind unter anderem der Ausbau der Bereiche Sprache und Bildung sowie der Wertevermittlung, die Förderung von gemeinnützigen Tätigkeiten von Asylwerberinnen und Asylwerbern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit sowie die gezielte Unterstützung von Freiwilligen im Sprachbereich. Damit wird eine Reihe von konkreten Punkten aus dem 50 Punkte-Plan für Integration umgesetzt, den das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) gemeinsam mit Mitgliedern des Expertenrats für Integration bereits im Herbst 2015 vorgestellt hat. Integrationsminister Sebastian Kurz begrüßt den Beschluss und streicht heraus: „Integration ist eine Querschnittsmaterie, daher sind alle Player - Bund, Länder und Gemeinden - gefordert. Heute ist es uns gelungen, konkrete Maßnahmen des 50 Punkte-Plans umzusetzen. Wir weiten Integrationsangebote aus und verfestigen diese, wie etwa Deutsch- und Wertekurse. Wir schaffen auch mehr Möglichkeiten für gemeinnützige Arbeit in Gemeinden für Asylwerber. Wir fordern aber auch die aktive Teilnahme an diesen Angeboten ein. Nur so kann Integration rasch und nachhaltig gelingen.“

Ausbau von Sprachkursen sowie Werte- und Orientierungskursen
Ein wesentlicher Punkt des Maßnahmenpakets ist der gezielte Ausbau des Sprachkursangebots und der Werte- und Orientierungskurse. Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA), das Bundesministerium für Inneres (BMI) und das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) werden gemeinsam das Deutschkursangebot von der Alphabetisierung bis zur Sprachniveaustufe A2 weiter ausbauen. Zusätzlich werden auch Deutschkurse gefördert, die gezielt berufsspezifische Deutschkenntnisse vermitteln. So sollen Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sprachlich auf den Arbeitsmarkteinstieg vorbreitet werden. Die Werte- und Orientierungskurse werden mittlerweile bundesweit vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) in Kooperation mit den Ländern und dem Arbeitsmarktservice (AMS) durchgeführt.


Schwerpunkt Werte: Spezielle Curricula zur Wertevermittlung in Deutschkursen
Um die Vermittlung der Grundregeln und Werte unseres Zusammenlebens auch stärker im Deutschunterricht zu verankern, wird der ÖIF neue Curricula und Materialien zur Wertevermittlung in Deutschkursen vom Sprachniveau A2 bis B2 entwickeln, die folgend den Kursträgern zur Verfügung gestellt werden. Franz Wolf, Geschäftsführer des ÖIF: „Neben dem Angebot der Werte- und Orientierungskurse ist es auch wichtig, die Regeln unseres Zusammenlebens verstärkt in regulären Deutschkursen zum Thema zu machen und dort zu vertiefen. Mit den neuen Curricula bieten wir Trainerinnen und Trainern einen Leitfaden für die Auseinandersetzung mit diesem Thema.“

Integration in der Gemeinde: Gemeinnützige Arbeit für Asylwerberinnen und Asylwerber
Asylwerberinnen und Asylwerber, die eine hohe Wahrscheinlichkeit haben dauerhaft in Österreich zu bleiben, sollen die Möglichkeit erhalten, in Gemeinden gemeinnützig beschäftigt zu werden. Ein Leistungskatalog legt dabei genau fest, was als gemeinnützige Arbeit gilt. Um die Integration in Gemeinden zusätzlich zu fördern, liegt ein weiterer Schwerpunkt auch auf dem regelmäßigen Austausch mit Expertinnen und Experten in den Gemeinden. Dabei werden Best Practice-Beispiele vorgestellt, die vor allem den Verantwortlichen in den Gemeinden als Anregung und Hilfestellung dienen sollen.

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